JuLeiCa

Mit der Juleica ist unsere Schulungs- und Ausbildungsarbeit im CVJM als hochwertige Qualifizierungsmaßnahme ausgezeichnet. Gleichzeitig machen wir damit öffentlich deutlich, dass uns das Wohl von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen liegt.

An dieser Stelle gilt allen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden ein ganz herzliches Dankeschön für das Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit.

Die Juleia steht für "Jugendleiter*in-Card" und ist ein bundesweit anerkannter Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Juleica zeigt an, dass eine Person eine umfassende Ausbildung zum Thema Kinder- und Jugendarbeit absolviert hat und somit in der Lage ist, Kinder- und Jugendgruppen eigenverantwortlich zu leiten.

 

Zu den wichtigsten Punkten bei der Juleica gehören:

  • Ausbildung: Um eine Juleica zu erhalten, muss eine umfassende Ausbildung zum Thema Kinder- und Jugendarbeit absolviert werden. Diese Ausbildung umfasst in der Regel mehrere Module zu Themen wie Gruppenpädagogik, Rechtsfragen und Erste Hilfe. (Qualifikation)
  • Anerkennung: Die Juleica ist ein bundesweit anerkannter Ausweis, der von vielen Organisationen, Vereinen und Einrichtungen akzeptiert wird. (Zertifikation)
  • Identifikation: Die Juleica dient als Identifikationsnachweis für ehrenamtliche Jungschar- und Jugendleiter*innen.
  • Vergünstigungen: In einigen Bundesländern gibt es Vergünstigungen für Inhaber*innen der Juleica, wie beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise in Freizeitparks oder Museen, sowie Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr.
  • Verantwortung: Durch den Erwerb der Juleica übernehmen Jungschar- und Jugendleiter*innen Verantwortung für die Gruppen, die sie leiten. Sie müssen sicherstellen, dass die Gruppenaktivitäten sicher und altersgerecht sind und sich an geltende Regeln und Gesetze halten.

Für Kinder-, Jugend- und Freizeitmaßnahmen, als auch für die wöchentliche Gruppenstunde, sowie für Teamer*innen ist die Juleica in zweierlei Hinsicht für die Leiter*innen und Verantwortlichen in Vereinen perspektivisch unerlässlich:

  1. Die Juleica zertifiziert geschulte Leiter*innen in vielfältigen pädagogischen, rechtlichen und didaktischen Bereichen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Verantwortliche der CVJM-Vereine können damit auf ausgebildete Leiter*innen ihrer Kinder- und Jugendarbeit verweisen.
  2. Die Juleica ist zukünftig auch die Grundlage für die Bezuschussung von Seiten des Landesjugendplanes bei unterschiedlichen Maßnahmen im Blick auf pädagogische Betreuer*innen.

 

 

FAQs

1. Was ist und umfasst eine Juleica?

Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

2. Wozu braucht man einen Juleica?

Die Juleica bürgt für Qualität: Jeder Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Für die Jugendarbeit gibt es also mit der Juleica eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche. Ein vergleichbares Qualifikationsinstrument für Ehrenamtliche gibt es in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer*innen die Juleica besitzen.
Durch eine Änderung in der Verwaltungsvorschrift bekommen darüber hinaus ab Januar 2026 nur noch pädagogische Betreuende mit einer Juleica oder vergleichbaren Ausbildung (beispielsweise eine (sozial-)pädagogische Berufsausbildung oder ein (sozial-)pädagogisches Studium) den gleichnamigen Zuschuss über den Landesjugendplan (z.B. bei Freizeiten).

3. Wer kann eine Juleica über den CVJM Baden beantragen?

Eine Juleica können alle ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit beantragen, die in einem Ortverein im CVJM Baden tätig sind und mindestens 16 Jahre alt sind.

4. Was benötigt man, um über den CVJM Baden eine Juleica zu beantragen?
  • Ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb eines Ortsvereines des CVJM Baden (bei Antrag über den CVJM Baden)
  • Mindestalter: 16 Jahre (in Ausnahmefällen auch schon 15 Jahre)
  • Nachweis der "Alle Achtung"-Schulung
  • Nachweis der Jugendleiterausbildung: mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 min = 30 Zeitstunden. Die Schulung sollte nicht länger als 10 Jahre her sein. Ist die Schulung mehr als 3 Jahre zurück, sollte in den letzten 3 Jahren mindestens eine Schulung von 8 Zeitstunden nachgewiesen werden.
    An Schulungsangeboten können entweder das BASE (Jugendleiter*innen) oder die Grundkurse/ Scoutschulung (Jungscharleiter*innen) angerechnet werden, die „Alle Achtung“-Schulung oder vergleichbare Schulungen zum Thema Kinder- und Jugendarbeit, z.B. vom Ortsverein selbst organisierte. Es muss allerdings ein entsprechendes Zertifikat mit Angaben des Themas, Datums und der absolvierten Stunden zur Anerkennung ausgehändigt werden.
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses: mind. 6 Zeitstunden; dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein

Weiterführende Infos hierzu findet man unter: https://www.ljrbw.de/publikationen/juleica-standards-der-jugendleiterinnen-ausbildung

5. Wie kommt man zu einer Juleica?

Die Juleica kann einfach online unter https://juleica-antrag.de/ beantragt werden. Zur Antragsstellung benötigt man eine E-Mailadresse, ein Passfoto (es reicht auch ein selbstgemachtes Portrait) und die Teilnahmebescheinigung der besuchten Seminare und Kurse (siehe Frage 4). Als Träger können alle in einem Ortsverband innerhalb des CVJM Badens aktiven Mitarbeitenden den CVJM-Landesverband Baden e.V. angeben.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragsstellung gibt es auch hier: https://www.juleica.de/infos/antragsstellung/antragsbereich/

6. Wie lange ist eine Juleica gültig?

Die Juleica ist maximal 3 Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter*in die Teilnahmen an einer Fortbildung nachweisen kann.

7. Wie kann man eine abgelaufene Juleica verlängern?

Um die Juleica verlängern zu können, muss an einem oder mehreren Auffrischungs-Schulungen teilgenommen werden. Für eine Verlängerung müssen insgesamt 8 Zeitstunden bestätigt sein. Diese können auch digital absolviert werden (nur bis 31.12.23). Die Schulungen dürfen nicht länger als 3 Jahre her sein. Empfohlen wird außerdem der Nachweis der Auffrischung in Erster-Hilfe.

 

Die Nachweise können dann wieder unter https://juleica-antrag.de/ hochgeladen und die Verlängerung beantragt werden, indem man unter „Persönliche Daten“ auf „Du willst deine Juleica verlängern? Dann klicke hier“ klickt.

8. Unter welchen Voraussetzungen kann man die Juleica nachträglich beantragen?

Der Nachweis der Jugendleiterausbildung sollte nicht länger als 10 Jahre her sein. [Sonderregelung bis 31.12.2024: die besuchten Schulungen sind "lebenslang rückwirkend" gültig. Trotzdem:] Ist die Schulung mehr als 3 Jahre zurück, sollte in den letzten 3 Jahren mindestens eine Schulung von 8 Zeitstunden nachgewiesen werden. Der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses mit mind. 6 Zeitstunden ist ebenfalls erforderlich. Dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein.

9. Wie sieht der Weg zur nachträglichen Beantragung aus?

Gleiches Verfahren, wie unter Frage 4 beschrieben.

10. Was brauchen Mitarbeitende, die einen pädagogischen Beruf ausüben oder studieren?

Als vergleichbare Ausbildung zur Juleica kann beispielsweise eine (sozial-)pädagogische Berufsausbildung oder ein (sozial-)pädagogisches Studium anerkannt werden. Ist die Ausbildung abgeschlossen, reicht ein Qualifikationsnachweis, um beispielsweise den Zuschuss des „Pädagogischen Betreuers“ über den Landesjugendplan weiterhin zu erhalten.

 

Für die Beantragung der Juleica gilt Folgendes: Bei Personen, die eine pädagogische Ausbildung (bspw. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher/in, Sozial-, Religionspädagoge/in, Pädagoge/in, Diakon/in, Kinder- und Heiler-ziehungspfleger/in), haben, kann diese weitgehend anerkannt werden. Der freie Träger, bei dem der/ die Jugendleiter*in aktiv ist oder aktiv werden will und der eine Juleica-Schulung anbietet, muss die Kenntnisse aus der beruflichen Ausbildung mit den Inhalten der Juleica-Schulung vergleichen und dann entscheiden, ob ggf. bestimmte Module der Juleica-Schulung (z.B. EH-Kurs) noch absolviert werden müssen, oder ob die berufliche Ausbildung vollumfänglich den geforderten Juleica-Schulungsinhalte entspricht. Die Ausbildung oder letzte Ausübung des Berufes sollte auch hier nicht länger als 10 Jahre her sein. Ist die Ausbildung oder letzte Ausübung des Berufes mehr als 3 Jahre zurück, sollte in den letzten 3 Jahren mindestens eine Schulung von 8 Zeitstunden nachgewiesen werden.

Wenn du dich also trotz deines pädagogischen Berufes für die Beantragung einer Juleica entscheidest, zähle doch bei der Antragsstellung die Inhalte deines Studiums/ deiner Ausbildung auf, die sich mit den Juleica-Voraussetzungen decken (s. Frage 12) und schreibe diese in das freie Textfeld. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung, solltest du zusätzlich noch dein Ausbildungszeugnis/ -urkunde einreichen sowie die Bestätigung, dass du aktuell immer noch in diesem Beruf tätig bist.

11. Welche Schulungen zählen für die Beantragung der Juleica? 

An Schulungsangeboten können entweder das BASE (Jugendleiter*innen) oder die Grundkurse/ Scoutschulung (Jungscharleiter*innen) angerechnet werden, die „Alle Achtung“-Schulung oder vergleichbare Schulungen zum Thema Kinder- und Jugendarbeit, z.B. vom Ortsverein selbst organisierte. Es muss allerdings ein entsprechendes Zertifikat mit Angaben des Themas, Datums und der absolvierten Stunden ausgehändigt werden.

 

In der Schulungsbörse im Jugendarbeitsnetz finden sich regelmäßig freie Plätze von Trägern im ganzen Land: https://jugendarbeitsnetz.de/juleica-schulungen.

12. Mein CVJM-Ortsverein will selbst Schulungen anbieten, die für die Juleica anerkannt werden. Welche Inhalte müssen abgedeckt sein und was müssen wir beachten?

Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica sollte mindestens folgende Inhalte umfassen:

  • Aufgaben und Funktionen der Jugendleiter*innen und Befähigung zur Leitung und Motivation von Gruppen und Durchführung von Projekten
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

Darüber hinaus sind es aktuelle Themen des Jugendalters, der Jugendarbeit und gesellschaftlichen Entwicklungen wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Medien, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und verbandsspezifische Themen (Bestandteil der Vereinbarung zu den Standards der JugendleiterInnen-Ausbildung in Baden-Württemberg zur Erlangung der Juleica vom 25. April 2009.)

 

Da uns als christlicher Träger auch die Vermittlung christlicher Werte und biblischer Texte wichtig ist, werden auch folgende Inhalte von Schulungen vom CVJM Baden anerkannt (Beispiele):

  • Umgang mit biblischen Texten
  • Eigenreflektion und Selbstwahrnehmung
  • Persönlichkeitsbildung und Wertevermittlung
  • Auftrag und Zielsetzung in der christlichen Jugendarbeit
  • Gruppenpädagogik, Erlebnispädagogik
  • Leiterschaft
  • Grundlagen Theologie
  • Mentoring
  • Glaubensfragen reflektieren
  • ...

Neben den Inhalten ist auch die Zertifizierung ein wichtiges Thema. Denn nur ein korrekt ausgestelltes Zertifikat am Ende jeder Schulung kann für die Beantragung der Juleica genutzt werden. Aus einer Teilnahmebescheinigung müssen mindestens diese Punkte ablesbar sein:

  • Anbieter des Bildungsangebots
  • Name der teilnehmenden Person
  • Thema und Inhalt des Bildungsangebots
  • Datum und zeitliche Dauer des Bildungsangebots (in Unterrichtseinheiten und/oder Zeitstunden)
  • Datum der Ausstellung der Bescheinigung
  • Namen und Unterschrift der für die Ausstellung der Bescheinigung verantwortlichen Person
13. Welche CVJM-Ortsvereine in Baden bieten Schulungen an, an denen auch Ortsfremde teilnehmen können?

tba

14. Was sind die persönlichen Vorteile einer Juleica?

Alle persönlichen Vergünstigungen und Vorteile findest du hier:
Vergünstigungen
Specials
Juleica Merch-Shop
Antrag Rabatt BahnCard

15. Ist das Schülermentoren-Programm (SMP) zum Erlangen der Juleica geeignet?

Das Schülermentorenprogramm SMP enthält, bis auf den erste Hilfe Kurs, sämtliche Inhalte die zum Beantragen der Juleica gefordert sind. Das SMP ist gefördert durch das Kultusministerium, der Erhalt des Zertifikats bestätigt die vollständige Ausbildung.

 

Auszug aus www.schuelermentor.de:

„Das klassische Schülermentorenprogramm (SMP) ist für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren konzipiert und teilt sich in drei Bereiche ein.

1. Der erste Teil ist der Grundkurs mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 40 Zeitstunden. Dieser befasst sich u. a. mit Gruppen-, Spiel- und Medienpädagogik, Kommunikation, Gewaltprävention, Schutz vor sexueller Gewalt, Projektmanagement, Umgang mit Konflikten und rechtlichen Fragen u.a. Aufsichtspflicht.

2. Das anschließende SMP-Praktikum greift die Lernerfahrungen des Grundkurses auf und umfasst ebenfalls 40 Zeitstunden. Im Rahmen des SMP-Praktikums sollen Projekte an der Schule und in der Jugendarbeit umgesetzt werden.

3. Der dritte Teil des SMP-Programms ist der abschließende SMP-Aufbau/ -Spezialkurs (mindestens 8 Stunden) mit schulbezogenen Lerninhalten, beispielsweise Schulrecht oder Modelle für ein Engagement an der Schule.“

16. Gibt es eine Sonderregelung für langjährige Mitarbeitende?

Ja. Um es Verbänden zu erleichtern, ihre langjährig Aktiven noch unkompliziert mit einer Juleica zu versorgen, hat der Landesjugendring-Vorstand eine Ausnahmeregelung für 2024 beschlossen, die die bisherige Übergangsregel ergänzt. Die Juleica kann in diesem Jahr noch an Personen ausgestellt werden, die neben einer auch länger zurückliegenden Grundausbildung an einer Auffrischung, einer Präventionsschulung zu sexualisierter Gewalt und einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben.

 

Die wichtigsten Kriterien, um die Übergangsregel in Anspruch zu nehmen
Vom Grundsatz, dass eine Juleica nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Grundausbildung zeitnah erfolgreich absolviert wurde, kann in begründeten Einzelfällen für den Zeitraum bis 31. Dezember 2024 abgewichen werden. In den Genuss eines erleichterten Zugangs zu einer Juleica kann in 2024 noch kommen, wer:

  1. an irgendeinem Zeitpunkt im Lauf des Daseins als Ehrenamtliche*r eine Juleica-Grundausbildung durchlaufen,
  2. an einer Präventionsschulung ("Alle Achtung") teilgenommen und
  3. in den letzten drei Jahren an einer Wiederauffrischungsschulung teilgenommen hat (wobei die Präventionsschulung Teil der Wiederauffrischungsschulung sein kann),
  4. plus einen, wie in den Juleica-Standards beschrieben, längstens zwei Jahre alten Erste-Hilfe-Kurs nachweisen kann.

Wie auch 2023 schon liegt die Beurteilung, ob ein*e Ehrenamtliche*r für die Übergangsregel in qualifiziert, beim jeweiligen Ortsverein. Den Fragebogen zur Prüfung der persönlichen Eignung findest du hier. Wenn die oben genannten Kriterien auf dich zutreffen, fülle den Fragebogen aus und lass dir deine Angaben von deinem CVJM-Vorstand vor Ort bestätigen. Den Fragebogen kannst du dann direkt online im Juleica-Portal mit den anderen Unterlagen hochladen. Weitere Infos zur Beantragung findest du unter Frage 5.

 

Die Ausnahmeregelung wurde getroffen, da aufgrund der neuen Regelungen im Landesjugendplan Betreuer*innen eine Juleica oder vergleichbare Ausbildung vorweisen müssen, um weiterhin Zuschüsse zu erhalten.

17. Wo kann ich einen Erste Hilfe-Kurs absolvieren?

Deinen Erste Hilfe-Kurs kannst du  bei allen anerkannten Trägern in deiner Nähe machen, z.B. beim DRK, ASB, den Maltesern oder bei M-A-U-S.

Der Kurs sollte mindestens 6 Zeitstunden gehen und am besten auf deine Zielgruppe abgestimmt sein. Es werden aber auch die "Standard"-Kurse anerkannt. Am Ende solltest du ein Zertifikat bekommen. Bei der Beantragung deiner Juleica darf der Kurs nicht länger als 2 Jahre her sein.

 

In manchen Fällen übernimmt dein CVJM oder die Berufsgenossenschaft deines CVJMs einen Teil der Kurskosten. Bitte informiere dich direkt bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Bei der BGW z.B. gibt es die folgende Regelung:

"Für ehrenamtlich Tätige werden die Kosten für die Aus- und Fortbildung in betrieblicher Erster Hilfe von der BGW getragen, sofern nur mit deren Einsatz die betriebliche Erste Hilfe sichergestellt werden kann. Ansonsten gilt die Empfehlung Mitarbeitende als betriebliche Ersthelfende einzusetzen, die regelmäßig und in ausreichendem zeitlichen Umfang vor Ort sind, um im Notfall Erste Hilfe zu leisten."

Die Kostenübernahme muss vorab online beantragt werden. Das ist der Normalfall, wenn man z.B. beim DRK einen Kurs besucht.

Falls ihr selbst einen internen Kurs abhalten möchtet, müsstet ihr das am besten direkt bei eurer Berufsgenossenschaft nachfragen, ob das auch übernommen wird und wie viele Ersthelfer ihr ausbilden könnt.

 

18. Was sind die Ausnahmefälle, für die man eine Juleica auch schon mit 15 Jahren beantragen kann und wie funktioniert das?

Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, muss jeder Ortsverein selbst abschätzen und begründen. Es ist zu beachten, dass eine Beantragung ab 16 Jahren trotzdem der Regelfall bleiben sollte, da dies so in den Juleica-Standards festgehalten ist. Außerdem kann aus datenschutzrechtlichen Gründen der/ die Mitarbeiter*in unter 16 Jahren die Juleica nicht selbstständig über das Juleica-Portal beantragen.

 

Ist es für den Verein dringend notwendig, dass eine Person auch schon mit 15 Jahren die Juleica erhalten soll, muss folgender Beantragungsweg erfolgen:

  1. Der CVJM-Ortsverein teilt dem Träger (CVJM Baden) schriftlich mit, aus welchen Gründen der/die junge Mitarbeiter*in die Juleica schon mit 15 Jahren erhalten soll und bestätigt die Mitarbeit im CVJM-Ortsverein.
  2. Der CVJM Baden fragt die Daten der jungen Person ab und sendet ein Formular zur Genehmigung der Datenverarbeitung mit, das von den Erziehungsberechtigten unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
  3. Der CVJM Baden legt den/die junge*n Mitarbeiter*in im Juleica-Portal an. Diese*r muss die persönlichen Daten bestätigen und kann dann wie unter Frage 5 beschrieben den Juleica-Antrag stellen und alle benötigten Dokumente ins Portal hochladen.

 

Statements

"Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Orten kann die Juleica zu einem sichtbaren Qualitätsmerkmal unserer Arbeit werden. Sie zeigt noch deutlicher als zuvor, dass Mitarbeitende im CVJM, in dem was sie tun, geschult und ausgebildet sind. Wir nehmen Ehrenamtliche bei der Hand und fördern sie. Nicht nur für ihre Mitarbeit, sondern formen damit auch ihre Persönlichkeit. Ich erlebe gerade im Gespräch mit Eltern oft eine große Anerkennung dafür, welchen Stellenwert die Förderung von Jugendlichen in der ehrenamtlichen Mitarbeit hat. Sie wissen und spüren, dass ihre Kinder im CVJM nicht nur betreut werden, sondern dass sie bei uns wirklich in guten Händen sind.
So findet so manches Kind dann später als Jugendliche*r auch seinen oder ihren Weg in die Mitarbeit und darf selbst in diese Rolle hineinwachsen- durch die persönliche Begleitung und Anleitung in Teams, aber auch durch die verschiedenen Schulungsangebote. Für eben diese Ehrenamtlichen ist die Juleica dann eine Art der Anerkennung ihrer Ausbildung und Erfahrung und wertschätzt ihr Können."

 

Stefan Geißert, Jugendreferent im CVJM Linkenheim

"Es ist immer wieder gut, wenn wir uns mit neuen Themen Rund um die Kinder- und Jugendarbeit beschäftigen, oder uns auch mit schon lang bekannten Themen wieder neu beschäftigen. Das hält Mitarbeitende auf dem Laufenden und am Puls der Zeit. Wenn wir uns immer wieder und kontinuierlich mit der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen erweitert es unseren Horizont und auch unser Programm. Wir haben die Möglichkeit uns bei solchen Schulungen zu vernetzen und den Austausch mit anderen Mitarbeitenden und Leiter*innen zu pflegen. Manchmal machen wir das aus eigenem Antrieb, manchmal verlieren wir das aber auch aus dem Auge. Und dann hilft uns eine beständige Erinnerung durch die Anforderungen der Juleica uns auf den Weg zu machen. Wir haben halt nicht einmal für immer alles gelernt, sondern lernen ständig dazu und sollten das auch. Dabei sind immer wieder Schulungen eine echt gute Hilfe. Dazu sollen die Bedingungen für eine Verlängerung der Juleica anregen und dienen. Sich immer wieder Fortbilden zu müssen, sollte für uns kein reiner Zwang sein, es ist immer mit einem Benefit für uns selbst und unsere Arbeit verbunden."

 

Hendrik Schneider, CVJM-Sekretär für Jungschar, Scout und Mitarbeiterbildung im CVJM Baden

Neben vielen anderen guten Argumenten habe ich mir vor kurzem selbst meine Juleica beantragt, weil sie auch für mich ganz persönlich ein paar Vorteile mitbringt: In einigen Kultureinrichtungen gibt es einen kostenlosen oder reduzierten Eintritt, wie z. B. Kinos, Schlösser, Parks, Theater, Museen. Außerdem gibt es auch noch einige Specials: Man ist beispielsweise kostenlos Mitglied beim Deutschen Jugendherbergswerk (DJH), bekommt Nachlass auf Produkte von HP und das Land Baden-Württemberg gewährt sogar 26,00 Euro Zuschuss beim Erwerb einer Bahncard. Wenn man eine Juleica besitzt, kann man sich im Juleica-Shop auch zwei kostenlose Artikel aussuchen. Weitere Infos und Links unter Frage 12.

 

Janine Bodenmüller, Jugendleiterin im CVJM Graben-Neudorf